Gesetzliche Krankenversicherung
Die Grundversorgung ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag erheben, der nur der Versicherte zu zahlen hat (Stand: 2017) siehe hier die Zusatzbeiträge (Stand: 2017).
Wenn Sie einfach und bequem zu der Krankenkasse mit dem geringsten Zusatzbeitrag wechseln möchten, so können Sie das, wenn Sie bereits über 18 Monate bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert sind, ansonsten müssen Sie eine Kündigungsfrist von vollen 2 Monaten einhalten (hier geht es zum Muster Kündigungsschreiben und hier zum Mitgliedsantrag der BKK Pfaff).